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Verordnung

   

Für eine logopädische Behandlung benötigen
Sie eine Heilmittelverordnung (Rezept).

Folgende Fachärzte können je nach Störungsbild Verordnungen für logopädische Therapien ausstellen:

Hausärzte / Allgemeinmediziner
Kinderärzte
Phoniater
Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
Kieferorthopäden / Zahnärzte
Neurologen

 

Nach Rezeptausstellung können Sie telefonisch oder persönlich bei
uns in der Praxis einen Termin vereinbaren.

Die Kosten für die logopädische Therapie übernehmen die Krankenkassen. Gesetzlich Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
zahlen je Verordnung einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungs-
kosten zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10 €.

Bei Privatversicherten wird zwischen Patienten und Praxis ein Honorarvertrag vereinbart. Vor Therapiebeginn wird empfohlen, sich zwecks Klärung der Kostenübernahme mit der Krankenkasse in Verbindung
zu setzen.